Nun kann gebaut werden. Nachdem der Rat einstimmig die Satzung zur 54. Änderung des Bebauungsplanes mit Ausweisung dreier Sondergebiete (Freizeitcenter, Garten und Tierbedarf sowie Einzelhandel/Postenhandel) beschloß, steht dem Bauvorhaben des Investors Georg Dobelmann nichts mehr im Wege.
Einen Einwand im Planungsverfahren hatte beispielsweise der Landkreis Osnabrück geäußert. Diesem erschienen die stattgefundenen Berechnungen bezüglich der zu erwartenden Lärmbelastung als nicht ausreichend. Mit einem erweiterten Gutachten konnten diese Bedenken aber rasch ausgeräumt werden.
Weiterhin wandte sich mit Sicherheitsbedenken die Polizeiinspektion Osnabrück gegen die vorgesehene neue Abzweigung von der Bundesstraße 214. Hierzu wurde nur festgestellt, dass die Gemeide Ankum diese Bedenken nicht teilt.
Mit einer besonderen Notiz bestimmt der nun beschlossene Plan übrigens auch, dass im Sondergebiet Freizeitcenter kein "Redlight District" (zu deutsch: Rotlicht-Viertel) entstehen darf. Ein Sexshop oder Bordell darf hier also nicht errichtet werden. Eine Beschränkung, mit der der Investor gewiß gut leben kann.
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