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Wichtige Änderung beim Sicherheitsstandard von Kindersitzen PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 27. März 2008

Am 8. April tritt mit der „Sechszehnten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung“ eine Neuerung in Kraft, die alle Kinderrückhaltesysteme (Kindersitze) in Fahrzeugen betrifft. Alle Sitze und Rückhaltesysteme, die noch mit einem Prüfzeichen nach ECE 44-02, 44-01 oder sogar nach ECE 44-00 versehen sind, verlieren ihre Zulassung und dürfen nicht mehr benutzt werden.

Bild: Polizei Emsland/Grafschaft BentheimDarauf macht der Verkehrssicherheitsberater, Polizeihauptkommissar Franz Frieling, von der Polizeiinspektion Emsland/ Grafschaft Bentheim aufmerksam. „Das macht auch Sinn“, so Frieling, „denn die Technik und Ausstattung der Kindersitze ist in den letzten Jahren zum Schutz der Kinder ständig verbessert worden.“ So durften die Hersteller von Kindersitzen seit dem 12. September 1995 nur noch Kinderrückhaltesysteme herstellen und in den Verkauf bringen, die nach der ECE-Regelung 44 den erhöhten Anforderungen an die Sitze entsprechen. Die Genehmigungsbehörden erteilten diesen Kindersitzen das Genehmigungszeichen 44-03. Im Juli 2005 wurden die Anforderungen an die Kindersitze nochmals erhöht. Diese Kindersitze erhielten das Genehmigungszeichen 44-04.

Mit der jetzt im April in Kraft tretenden Verordnung verlieren alle Rückhaltesysteme mit alten Genehmigungszeichen ihre Zulassung und müssen durch neue Kindersitze ersetzt werden, die dem neuesten Sicherheitsstandard entsprechen. An jedem Kindersitz ist ein Genehmigungszeichen das E- mit einer Länderkennung sowie einer Prüfnummer, angebracht. Prüfnummern die mit 03 oder besser noch mit 04 beginnen, sind weiterhin zulässig. Das Foto zeigt ein Genehmigungszeichen, welches weiterhin gültig ist.
Die Polizei wird in den nächsten Wochen, besonders vor Kindergärten und Grundschulen, Kontrollen vornehmen, um die Einhaltung der neuen Vorschrift zu überprüfen

Quelle: Polizei Emsland/Grafschaft Bentheim am 27.03.08

 
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