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Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit gibt in einer Pressemitteilung vom 27.12.07 Hinweise zum richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Hier der vollständige Text der Empfehlungen:
Silvesterfeuerwerk
Unfälle können durch vorsichtigen Umgang und zugelassene Produkte verhindert werden
HANNOVER. Damit die Freude über die bunten Lichteffekte und die Knallgeräusche des Silvesterfeuerwerks nicht eingetrübt wird, sind bestimmte Verhaltensregeln beim Kauf und beim Abbrennen zu beachten. Denn, wer unvorsichtig mit Knallkörpern und Raketen hantiert oder illegale Produkte verwendet, kann sich und andere verletzen oder erhebliche Sachschäden verursachen.
Alters- und Verwendungsbeschränkungen beachten
Das Sprengstoffgesetz regelt den Verkauf, das Lagern und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Neben dem wenig gefährlichen Kleinstfeuerwerk der Klasse I, beispielsweise Tischfeuerwerk und Wunderkerzen, wird in der Silvesternacht aber vor allem Kleinfeuerwerk der Klasse II unter freiem Himmel gezündet. Diese Feuerwerkskörper dürfen in diesem Jahr nur in der Zeit vom 28. bis zum 31. Dezember verkauft werden. Die Käufer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Sofern keine weiteren regionalen Einschränkungen bestehen, darf Kleinfeuerwerk am Silvester- und Neujahrstag und dann ebenfalls nur von Volljährigen abgebrannt werden. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen ist das Abbrennen nicht zulässig.
Vorsicht vor illegalem und nicht zugelassenem Feuerwerk
Feuerwerkskörper werden in Deutschland durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) für den Verkauf zugelassen. Erlaubte Produkte sind durch ein Zulassungszeichen der BAM zu erkennen. Dieses Zeichen lautet BAM – P I – XXXX für Kleinstfeuerwerk und BAM – P II – XXXX für Kleinfeuerwerk, z. B. BAM – P II – 1912. Feuerwerkskörper mit diesem Zeichen sind zwar nicht völlig ungefährlich, sie sind aber bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher zu handhaben.
Feuerwerk ohne dieses Zulassungszeichen darf in Deutschland nicht verwendet werden. In den vergangenen Jahren sind allerdings immer wieder auch nicht zugelassene Feuerwerkskörper von der Polizei und anderen Behörden entdeckt oder Menschen durch diese verletzt worden. Zum Schutz der eigenen Gesundheit sollte unbedingt auf den Kauf und das Zünden solcher illegalen Produkte verzichtet werden.
Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz können eine Geldbuße oder sogar eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge haben.
Richtige Handhabung von Silvesterfeuerwerk
Damit sich keine Unfälle oder Brände durch unsachgemäßes Verhalten ereignen, sollten folgende Regeln beachtet werden:
- Nur Feuerwerkskörper mit dem BAM-Zulassungszeichen verwenden und nicht mit den Artikeln experimentieren.
- Frühzeitig vor dem Abbrennen des Feuerwerks die beigefügte deutschsprachige Gebrauchsanweisung lesen und beachten.
- Feuerwerkskörper grundsätzlich nur im Freien verwenden und nicht offen herumliegen lassen. Nur mit ausgestrecktem Arm anzünden und danach schnell entfernen.
- Nach dem Zünden ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
- Raketen mit dem Führungsstab in Flaschen stellen, gegen Umfallen sichern und so ausrichten, dass sie nicht auf Gebäude niedergehen können; hierbei auch auf Windrichtung und -stärke achten.
- Feuerwerkskörper nicht von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen. Mit Feuerwerk niemals auf Menschen oder Tiere zielen.
- "Blindgänger" nicht erneut zünden (zunächst abwarten und dann mit Wasser übergießen, erst anschließend beseitigen).
- Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen oder Alkoholisierten.
- In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
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