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Wohnortnahe vertraute hausärztliche und fachärztliche Versorgung der Bevölkerung bald am Ende????
Aus Protest gegen die Pläne der Bundesregierung, der KV und aus Solidarität mit den bayrischen Kollegen bleiben in der Woche nach Ostern vom 25.3. bis 28.3.2008 fast alle Praxen in Ankum geschlossen.
Aus Anlass der auch für die hier ansässigen Praxen gravierenden Veränderungen in Folge der Gesundheitsreform veranstaltet das Ärzte- und Psychotherapeutenkompetenznetzwerk Osnabrück e.V. – ÄEPKOS- am Donnerstag, den 27. 3. 2008 um 11:00 eine Informations– und Protestveranstaltung auf dem Bersenbrücker Marktplatz.
Am Mittwoch, dem 26.3.08 um 18:00 spricht die engagierte Publizistin Frau Renate Hartwig als Patientenvertreterin und Initiatorin „ www.der Patient informiert sich.de“ in der Aula des Gymnasium Bersenbrück über die Zukunft als Patient und die Zukunft der Ärzte in Deutschland.
Hintergrund:
Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung – kurz: GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) – ist die rechtliche Grundlage für den 2003 begonnenen Versuch einer Reform des deutschen Gesundheitswesens unter Kostengesichtspunkten.
Mit dem Gesetz verfolgte die rot-grüne Regierungskoalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder und die jetzige Nachfolgeregierung unter Kanzlerin Frau Dr. Merkel das Ziel, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und damit die Lohnnebenkosten dauerhaft zu senken und die Schieflage der gesetzlichen Krankenkassen zu beheben.
Daraus ergeben sich seit 2004 bereits zahlreiche Veränderungen für die so genannten „Leistungserbringer“, Ärzte, Psychotherapeuten, Apotheker, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und letztlich auch für den Patienten : .
Regelungen für die Zuzahlungen bei Arzneimitteln
Rezeptfreie Arzneimittel (OTC-Artikel) werden in der Regel nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet
Zuzahlungen beim Arztbesuch
Hausarzt-System
Rabattverträge,
das heißt Apotheken werden verpflichtet die kostengünstigsten Nachahmerpräparate abzugeben, die gewohnten und vertrauten Medikamente dürfen nicht mehr abgegeben werden. Es sei denn, Ihr Arzt besteht auf der Abgabe ( aut idem Kreuzchen), hier läuft Ihr Arzt jedoch in Gefahr sein persönliches Budget zu überschreiten und damit persönlich mit seinem Einkünften in Regress genommen zu werden
Die Ausgaben für die ambulante Versorgung der Versicherten ist „gedeckelt“: Die Kassen überweisen einen vorher feststehenden verhandelten Betrag an die Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Verteilung dieses Geldes an die einzelnen Ärzte übernimmt die Kassenärztliche Vereinigung. Das Morbiditätsrisiko ( Krankheitswahrscheinlichkeit) liegt bei den Kassenärzten, denn wenn mehr ärztliche Leistung als im Vorjahr erbracht wird, ist die einzelne Leistung eines Arztes weniger wert. (Floatender sinkender Punktwert).
Entgegen der im GMG zugesicherten Aufhebung der Buget´s und Verlagerung des Morbiditätsrisikos auf die Krankenkassen bleibt dieses jedoch unverändert bei den behandelnden Ärzten.
Der zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf betriebswirtschaftlicher Basis errechnete Punktwert von 5,11 Cent wurde nie erreicht. Stattdessen wird ein Punktwert von 3,4 Cent oder weniger ausbezahlt, das heißt konkret ca. ¼ der erbrachten Leistung bleibt für den Einzelnen unbezahlt.
Unter dem Gesichtspunkt einer allgemeinen Verteuerung ( Inflation, Mehrwertsteuererhöhung etc.) geraten die Praxen zunehmend unter wirtschaftlichen , politisch gewollten Druck .
Hieraus ergibt sich für die Einzelpraxis Entlassungen der Mitarbeiter, Rücknahme von Sozialleistungen und weitere Reduzierungen.
Die gewollte Existenzbedrohung ist der Nährboden für die Übernahme/ Kauf der Praxissitze und Bildung von so genannten Gesundheitszentren unter kommerziellen Gesichtspunkten.
Die dabei entstehenden MVZ ( Medizinische Versorgungs-Zentren ) betrieben von Kliniken sind dabei nur der erste Schritt zur Kapitalisierung des „Gesundheitsmarktes“. Facharztpraxen werden gezielt durch Konzerne ( Schlecker, Lidl etc) aufgekauft und in kommerzielle Profitzentren des Gesundheitswesen übergeführt. Diese noch vorwiegend in städtischen Gebieten angewendete Praxis wird jedoch mit zeitlicher Verzögerung auch den ländlichen Raum erreichen und gewachsene vertrauliche Beziehungen zwischen Patient und Arzt zugunsten dieser Strukturen nachhaltig verändern.
Die geplante „e-card“, ( gläsener Patient - gläsener Behandler ) ist hierbei Grundvoraussetzung für den kalkulierbaren Patienten – Krankheitsfall.
Daher protestieren wir gegen:
Die Existenzbedrohung unserer Praxen durch eine verfehlte Gesundheitspolitik
Verlust der freien Arztwahl der Patienten
Fremdbestimmung des Arzt Patientenverhältnisses durch Krankenkassen, KV und Politk
Einschränkung der Behandlungsfreiheit durch Buget´s
Bedrohung der ortsansässigen Praxen durch kommerziell ausgerichtete Gesundheitszentren
Und fordern:
Rückgabe des Morbiditätsrisikos an die Krankenkassen
Aufhebung des Regressrisikos für Medikamente, Heil und Hilfsmittel
Keine e- card ( gläsener Patient und Behandler)
Keine Verdrängung niedergelassener Haus- und Fachärzte durch Großanbieter und Gesundheitskonzerne
Angemessene kalkulierbare Bezahlung für qualifizierte ärztliche und psychotherapeutische Leistung
Autor: Dr. Thomas Reich / FA für Chirurgie und Unfallchirurgie / Bersenbrückerstr. 7 / 49577 Ankum
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