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Nachweis zum Führen des Fahrzeugs |
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Montag, 14. Januar 2008 |
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Osnabrück. Fahrer von Fahrzeugen, die in Polen am Straßenverkehr teilnehmen und im Ausland zugelassen sind, müssen ab sofort eine auf ihren Namen ausgestellte Erlaubnis des Fahrzeughalters dabei haben, die sie zum Führen des Fahrzeugs berechtigt.
Auf diese Änderung des polnischen Straßenverkehrsgesetzes macht der Landkreis Osnabrück, der mit dem polnischen Landkreis Olsztyn/Allenstein eine Partnerschaft pflegt, jetzt aufmerksam. Eine Ausnahme von dieser Regelung, die seit dem 25. Dezember vergangenen Jahres in Kraft ist, gilt nur, wenn der Fahrzeughalter selbst mitfährt.
Nach den Erkenntnissen der Kreisverwaltung ist Polen bisher das einzige Land in der Europäischen Union, das eine solche Verpflichtung eingeführt hat.
Quelle: Pressemitteilung Landkreis Osnabrück vom 14.01.08
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