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 Masern können schwerwiegende Komplikationen wie Hirnhaut-, Lungen- oder Mittelohrentzündungen nach sich ziehen. Osnabrück. Der Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück ruft zu Masernimpfungen auf. Seit einigen Wochen treten wieder vermehrt Masernfälle auf. Nach Masernausbrüchen in der Schweiz und in Baden-Württemberg sind nun auch einzelne Erkrankungen in Niedersachsen aufgetreten. Dr. Gerhard Bojara, Leiter des gemeinsamen Gesundheitsdienstes für Landkreis und Stadt Osnabrück, erwartet früher oder später auch Erkrankungsfälle im Raum Osnabrück. Bedroht sind alle, die noch keine Masernerkrankung durchgemacht haben oder die nicht oder nicht vollständig gegen Masern geimpft sind. Vor allem in Gemeinschaftseinrichtungen, wie beispielsweise KiTas, können aufgrund der hohen Ansteckungsfähigkeit schon Einzelerkrankungen zu Masernausbrüchen führen. Als Folge müssen dann alle Kinder, die nicht ausreichend gegen Masern geschützt sind, für etwa 14 Tage vom Besuch der Gemeinschaftseinrichtung ausgeschlossen werden. „Für viele berufstätige Eltern kann die Betreuung der Kinder dann schwierig werden“, darauf weist Bojara hin.
Um möglichst zeitnah Schutzmaßnahmen empfehlen zu können, ist in jedem Verdachtsfall eine Labordiagnostik dringend empfohlen. Hierzu sollte möglichst eine Blut-, eine Urin- und eine Speichelprobe zur Untersuchung eingesandt werden. Im Regelfall ist dann innerhalb von 24 Stunden eine definitive Aussage - ob es sich um Masern handelt - möglich.
Von so genannten „Masernpartys“ als Alternative zu Impfungen rät Bojara dringend ab. Masern können schwerwiegende Komplikationen wie Hirnhaut-, Lungen- oder Mittelohrentzündungen nach sich ziehen. „Setzen Sie Ihre Kinder deshalb nicht einem unnötigen Risiko aus“, appelliert Bojara an alle Eltern. Der Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück steht für Fragen zur Impfung und zur Labordiagnostik gern zur Verfügung.
Zur Sache
Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Weltweit sterben pro Jahr nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation ein bis zwei Millionen Kinder an Masern. Auch in Deutschland sind folgenschwere Masernerkrankungen durchaus bekannt. Eine Untersuchung der Masernausbrüche in Niedersachsen in 2001 und 2002 zeigte, dass von etwa 800 erkrankten Kindern insgesamt 92 stationär aufgrund der Masernerkrankung behandelt werden mussten. Bei drei Kindern trat eine zum Teil folgenschwere Entzündung des Gehirns auf, 34 Kinder wurden wegen einer Lungenentzündung behandelt, wobei es in einem Fall zu einer schweren dauerhaften Lungenschädigung kam. Ein Kind verstarb im Rahmen der Maserninfektion an einer vorbestehenden Bluterkrankung.
Seit 1991 werden in Deutschland zwei Masernimpfungen empfohlen. Üblicherweise erfolgt eine Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Die erste Impfung sollte im Alter von 11 bis 14 Monaten erfolgen, die zweite Impfung im Alter von 15 bis 19 Monaten. Eine Impfung ist auch noch möglich, wenn bereits Kontakt zu einer an Masern erkrankten Person bestanden hat. Durch eine rechtzeitige Impfung kann in einigen Fällen der Ausbruch der Erkrankung verhindert oder der Verlauf der Erkrankung abgeschwächt werden.
Auch Erwachsene können an Masern erkranken. Die Impfung wurde erst Anfang der 70er Jahre eingeführt, seither kommt die Erkrankung nicht mehr flächendeckend vor. Es sollte daher nicht nur der Impfschutz bei Kindern, sondern auch bei Erwachsenen durch eine Kontrolle der Impfausweise erfolgen. Für eine Impfung gibt es keine Altersbeschränkung. Im Zweifelsfall kann eine Impfung durchgeführt werden, selbst wenn unwissentlich eine Erkrankung durchgemacht wurde.
Quelle: Pressemitteilung Landkreis Osnabrück am 18.04.08
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