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Rücksichtnahme bei Maiwanderung notwendig
Eine sehr beliebte Maiwanderroute ist alle Jahre wieder die Kreisstraße von Ankum nach Kettenkamp. Ausflugsziel ist die Gaststätte Klaus, die jedoch in diesem Jahr keine Veranstaltung anbietet. Das Ordnungsamt der Samtgemeinde Bersenbrück bittet die Maiwanderer um Fairplay und die Autorfahrer um besondere Vorsicht.
Über die Schulen in den Samtgemeinden Artland, Bersenbrück Fürstenau und Neuenkirchen wurde Anfang April ein Elternbrief versandt, der die Eltern mit ihrer Verantwortung und in ihrer Vorbildfunktion anspricht.
 „Hinein in´s Grüne“ lautet der Slogan für viele Jugendliche am 1. Mai. Foto: Maik Bienk Denn nicht immer ist die Wanderung friedlich verlaufen. Zu hoher Alkoholgenuss bringt Wanderfreunde aber auch Autofahrer in Gefahr.
Der Hauptstrom der Maiwanderer wird wieder entlang der Kreisstraße 162 von Ankum in Richtung Kettenkamp erwartet. Die Samtgemeindeverwaltung weist darauf hin, dass die Fahrbahn allein für den Kraftfahrzeugverkehr vorgesehen ist. Fußgänger haben auf der Fahrbahn nichts zu suchen.
Auch die Eltern als Erziehungsberechtigte sollten in Gesprächen im Interesse der Sicherheit ihrer Kinder darauf hinweisen, dass die Fahrbahn für die Wanderung tabu ist.
Mitarbeiter der Bersenbrücker Polizei und des Ordnungsamtes haben sich darauf verständigt, dass am 1. Mai verstärkt Streife gefahren wird. Das gilt ganz besonders für die Kreisstraße zwischen Ankum und Kettenkamp.
„Ziel unserer Aktion ist es nicht, den Heranwachsenden den Spaß an der Maiwanderung zu nehmen“, geht aus einer gemeinsamen Presserklärung von Samtgemeindeverwaltung und Polizeikommissariat hervor. Im Vordergrund stehe der Schutz von Minderjährigen. Es geht darum, Exzesse zu unterbinden und Vandalismus, Müll und Verschmutzungen zu verhindern.
Die Samtgemeinde Bersenbrück weist auf die Regelungen des Jugendschutzgesetzes hin, wonach der Verzehr und die Abgabe von branntweinhaltigen Getränken an unter 18-jährige verboten sind. Dazu zählen auch die so genannten „Alcopops“, die bei jungen Leuten nach wie vor „mega-hip“ sind. Alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt sind für unter 16-jährige tabu. Ganz besonders betont die Samtgemeindeverwaltung in diesem Zusammenhang die Verantwortung der Gastwirte und Verkaufstellen. Die Eltern stehen als Erziehungsberechtigte für den Schutz ihrer Kinder in besonderer Verantwortung. Es wäre wünschenswert, wenn sie in Notfällen als Ansprechpartner zu Verfügung stehen.
Quelle: Pressemitteilung der Samtgemeinde Bersenbrück vom 22.04.08
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