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Osnabrück: Alkohol auf dem Fahrrad PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 30. April 2008

Auch ein Fahrradfahrer muss verkehrstüchtig sein und darf nur begrenzt Alkohol zu sich nehmen. Eine  Radlerin, die die Polizei in der Nacht zum Mittwoch stoppte, war dies offensichtlich nicht bewusst. Die Frau fuhr Schlangenlinien mit ihrem Drahtesel und missachtete das Rotlicht an der Ampelkreuzung Dielingerstraße/Heger-Tor-Wall. Der von ihr durchgeführte Alcotest ergab 1,6 Promille. Daraufhin nahmen die Ordnungshüter die  Verkehrsteilnehmerin mit zur Wache, wo ihr ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Während der polizeilichen Maßnahmen beleidigte die uneinsichtige Frau massiv die einschreitenden Beamten. Die 34jährige erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Beleidigung.
Quelle: Polizei Osnabrück am 30.04.08

 
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